Carsharing wird immer beliebter in Deutschland, dennoch ist das „Auto teilen“ für viele noch mit zahlreichen Fragezeichen verbunden. Vor allem beim Thema Versicherung herrscht eine gewisse Unsicherheit. Wir versuchen mit diesem Artikel ein wenig Klarheit in die Sache zu bringen.
Carsharing ist innovativ, nachhaltig und einfach in der Bedienbarkeit, vor allem bei jungen Menschen in Großstädten wird das Auto teilen immer populärer. Doch wie werden die Themen Versicherung und Unfallschutz beim Carsharing gehandhabt? Welchen Versicherungsschutz haben Nutzer? Wir wollen mit diesem Artikel ein wenig Licht ins Dunkel bringen und nehmen dabei einzelne Anbieter unter die Lupe.
Carsharing unterscheidet sich nicht von der privaten PKW-Nutzung
Bevor wir tiefer in die Materie einsteigen und einzelne Anbieter beleuchten, sollte man als Obersatz festhalten, dass Carsharing-Nutzer grundsätzlich den gleichen Versicherungsschutz genießen wie Millionen andere Fahrzeughalter in Deutschland. Dennoch gibt es auch beim Carsharing, wie beim privaten PKW, Unterschiede bei den Versicherungskonditionen.
So vielfältig das Carsharing ist, so vielfältig sind auch die Versicherungsangebote der einzelnen Dienstleister. Neben der klassischen Haftpflicht, werden auch Teil- und Vollkaskoversicherungen sowie Schutzbriefe angeboten. Zahlreiche Carsharing-Versicherungen berücksichtigen nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Fahrers, d.h. die Anzahl der schadenfreien Jahre gewähren keinen Rabatt auf die Versicherungsprämie. Darüber hinaus tragen die Nutzer beim Carsharing in der Regel eine Selbstbeteiligung im Schadensfall, diese variiert und lässt sich durch entsprechende Mehrkosten (z.B. Hinterlegung einer Kaution, monatliche Grundgebühr) verringern.
Natürlich gelten auch beim Carsharing die gleichen Versicherungsausschlüsse wie bei der privaten PKW-Versicherung, d.h. bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherungsgeber seine Leistungen je nach der Schwere des Verschuldens kürzen. Bei alkoholbedingter Fahruntauglichkeit, beim Autofahren unter Drogeneinfluss oder Vorsatz kann eine 100% Kürzung erfolgen.
Welchen Versicherungsschutz bieten die etablierten Carsharing-Anbieter?
Da sich das Versicherungsangebot von Anbieter zu Anbieter unterscheidet, lassen sich zum Versicherungsschutz, -umfang und -konditionen beim Carsharing keine pauschalen Aussagen treffen, d.h. jeder Nutzer sollte sich bei der Anmeldung, spätestens jedoch vor der ersten Fahrt, mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seines Anbieters auseinandersetzen.
Beim größten deutschen Carsharing-Anbieter Flinkster besteht für alle Fahrzeuge eine Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung. Die Selbstbeteiligung des Nutzers beträgt im Schadensfall 1.500 Euro. Diese lässt sich mit Abschluss eines zusätzlichen Schutzpakets auf 300 Euro reduzieren, die Kosten hierfür belaufen sich auf 90 Euro jährlich. Das Zusatzpaket kann sowohl bei der erstmaligen Anmeldung abgeschlossen werden und/oder auch im späteren Verlauf.
Auch bei Stadtmobil sind die Fahrzeuge vollkasko-, teilkasko -und haftpflichtversichert. Ihr haftet lediglich in Höhe eurer Selbstbeteiligung, die je nach Tarif variiert. Ebenso besteht bei Stadtmobil die Möglichkeit diese durch einen jährlichen Betrag zu reduzieren (abhängig vom Tarif und der gewünschten Reduzierung).
Bei car2go sind die Carsharing-Fahrzeuge haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung des Nutzers beträgt im Schadensfall 500 Euro, eine Reduzierung durch Abschluss eines Zusatzpakets ist nicht möglich. car2go ist ein stationsunabhängiges Carsharing-Angebot, d.h. Ihr müsst das Mietauto nicht an eine feste Station zurückbringen, sondern könnt es nach der Nutzung irgendwo im Geschäftsgebiet abstellen. Der Versicherungsschutz beschränkt sich dabei nicht auf das Geschäftsgebiet, solltet Ihr dieses kurzzeitig während der Miete verlassen, besteht auch hier der volle Versicherungsschutz.
Die erstmalige Anmeldung beim Carsharing erfordert in der Regel eine persönliche Legitimation mit Führerschein und Personalweis im entsprechenden Service-Shop des Anbieters, wir empfehlen Euch daher bereits vor der Vertragsunterschrift ausreichend über die Versicherungskonditionen und den Versicherungsschutz zu informieren bzw. bei offenen Punkten unmittelbar nachzufragen. Oftmals findet man auf den offiziellen Anbieter-Webseiten keine Detailinformationen zur Versicherung bzw. sind diese nur schwer auffindbar. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass ein Anruf bei der Kunden-Hotline in den meisten Fällen weiterhilft.
Eine Alternative zum Versicherungsangebot der CarSharing Unternehmen bieten unabhängige Dienstleister. Bei Leihwagenversicherung.de gibt es beispielsweise die Carshare Club Versicherung. Für einen Jahresbeitrag von 64.99 € fahrt Ihr ein Jahr mit Dauerschutz, ohne jegliche Selbstbeteiligung und ohne Fahrzeugstellplatz oder Wohnortdistanzbeschränkungen. Es besteht außerdem 30 Tage fortlaufender Schutz für Langzeitnutzung eines einzelnen Fahrzeugs. Das Angebot ist für einen Aufpreis auch erweiterbar auf Europa (89,99 €) oder weltweit (124,99 €).
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