eVB-Nummer – schneller und unkomplizierter Versicherungsschutz

CarsharingBlog 29. Mai 2020 Kommentare deaktiviert für eVB-Nummer – schneller und unkomplizierter Versicherungsschutz
eVB-Nummer – schneller und unkomplizierter Versicherungsschutz

Wechselt ein Fahrzeug den Besitzer oder werden am Fahrzeug Änderungen vorgenommen, hat der Inhaber dafür Sorge zu tragen, dass dieses mit dem entsprechenden Versicherungsschutz ausgestattet ist. Früher wurde das über die Doppelkarte bewerkstelligt. Im Jahr 2008 wurde sie jedoch von der elektronischen Versicherungsbestätigung abgelöst. Wir vom Carsharing Blog stellen einmal die Vorteile dieses Systems heraus. Denn dies ist nicht zuletzt dann wichtig, wenn Sie einmal Ihre KFZ Versicherung wechseln.

Schneller, einfacher und umweltschonend

Die alte Doppelkarte, auch Deckungskarte genannt, wurde bei der Versicherung angefragt und dann per Post verschickt. In der Zulassungsstelle musste sie dann vorgelegt werden. Daraus war ersichtlich, dass für ein Kraftfahrzeug ein Haftpflichtversicherungsschutz – die Deckung – durch eine Versicherung bestand. Von dort aus wurde eine Durchschrift der Versicherungsbestätigungskarte zurück an die Versicherung geschickt. Nicht immer eine schnelle und zuverlässige Angelegenheit.

Mit der Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung fiel das umständliche Hin- und Herschicken weg. Ein Anruf bei der Versicherung genügt. Diese übermittelt die dazugehörige Nummer an eine zentrale Datenbank. Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle rufen diese ab und erkennen so, ob für das Fahrzeug eine gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Die siebenstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen wird dem Versicherten per E-Mail oder SMS zugestellt. Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, die eVB-Nummer online zu bestellen.

Die zentrale Datenbank wird bei der GDV Dienstleistungs-GmbH verwaltet. Sie fungiert als technischer Vermittler zwischen den Zulassungsstellen und Versicherungen. Als Sicherheitsmechanismus wird die Datenbank auch zum Kraftfahrt-Bundesamt synchronisiert. eVB-Nummern werden nach sechs Monaten gelöscht.

Viele Fragen, klare Antworten

Wie bei allen gesetzlichen Vorgaben ist es wichtig, sich im Vorfeld gründlich zu informieren. Glücklicherweise lassen sich etwaige Unklarheiten relativ schnell klären. Am besten beliest man sich online und bezieht alle wichtigen Informationen aus eVB Fragen und Antworten. Was ist nötig, wenn ein stillgelegtes Fahrzeug zugelassen werden soll? Wie verfährt man bei einer Überführung? Ist eine elektronische Versicherungsbestätigung bei einem Halterwechsel nötig? Diese und viel mehr Fragen können sich ergeben und werden in den FAQs beantwortet.

Die eVB garantiert im Übrigen nur den reinen Schutz durch die Haftpflichtversicherung. Man ist also gegen selbstverursachte Schäden, die man am Eigentum anderer verursacht, versichert. Wer sich gegen Schäden anderer am eigenen Fahrzeug versichern möchte, muss auf die Kasko-Versicherung zurückgreifen.

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