Wie der Focus berichtet klagt aktuell der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands gegen den aktuellen Marktführer im Bereich des privaten Carsharing Autonetzer.
Stein des Anstoßes ist ob Menschen die Ihr Auto für andere zur Verfügung stellen, also privates Carsharing betreiben, gewerblich handeln oder nicht. Werden diese als gewerblich eingestuft müßten Sie Ihre Fahrzeuge als Selbstfahrervermietfahrzeug behandeln, das bedeutet TÜV ein Mal im Jahr und eine spezielle Versicherung die mit bis zu 2000€ jährlich wohl jeden Anreiz für die Bereitstellung seines Fahrzeuges im Keim ersticken dürfte.
Der BAV argumentiert speziell auch mit dem Thema Sicherheit – klar werden die Flotten bei Autovermietern regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht – im privaten Carsharing kann man auch schonmal ein 10 Jahre altes Fahrzeug erwischen das mit deutlichen Mängeln wahrscheinlich nicht ein Mal den nächsten TÜV überstehen würde.
Natürlich handelt der BAV hier nicht aus reiner Sorge um die Gesundheit der Carsharing-User, sondern in erster Linie aus finanziellen Interessen. Ob die Abwanderung vom klassichen Mietwagen hin zum privaten Carsharing so dramatisch ist? Leider finden sich hierzu keine aussagekräftigen Studien, trotzdem scheint das Thema den Autovermietern ein Dorn im Auge zu sein.
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