Private Carsharing-Betreiber wehren sich gegen Anschuldigungen des BAV

CarsharingBlog 5. April 2013 Kommentare deaktiviert für Private Carsharing-Betreiber wehren sich gegen Anschuldigungen des BAV
Private Carsharing-Betreiber wehren sich gegen Anschuldigungen des BAV

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands (BAV) hat sich Mitte März in einer Stellungnahme zum Sicherheitsrisiko beim privaten Carsharing geäußert und dabei auch die Plattform-Betreiber kritisiert. Diese wehren sich nun im Gespräch mit der Wirtschaftswoche gegen diese Anschuldigungen und weisen jegliche Kritik zurück.

Die Diskussionen rund um die Stellungnahme des Bundesverbands der Autovermieter Deutschlands (BAV) zum privaten Carsharing Mitte März diesen Jahres sind nocht nich verstummt, im Gegenteil. Nun haben sich die Plattform-Betreiber Nachbarschaftsauto und tamyca im Gespräch mit der Wirtschaftswoche erstmals öffentlich zu den Anschuldigungen und Kritikpunkten des BAV geäußert.

Der BAV hat sich in seiner Stellungnahme insbesondere auf ein vermeintliches Sicherheitsrisiko hingewiesen, bei Fahrzeugen die über private Carsharing-Plattformen vermietet werden. Verbandssprecher Michael Brabec äußerte sich wie folgt dazu.

Der Zustand vieler Fahrzeuge in den Privat-Carsharing-Plattformen gefährdet die Verkehrssicherheit. Nicht nur die Mieter selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer müssen durch die Anhäufung grober Mängel der vermieteten Fahrzeuge wie poröser Reifen, Bremsproblemen oder Lenkungsschäden Angst bekommen

Der Verband habe in versteckten Tests gemeinsam mit der DEKRA diese Mängel festgestellt. Der Wirtschaftswoche liegen selbst drei dieser Gutachten vor und hierbei sollen sich die Mängel von pedantischer Kritik an verschlissenen Scheibenwischern bis hin zu tatsächlich ernsthaften Problemen, wie einer zu schwachen Bremskraft belaufen.

Private Plattform-Betreiber sind keine Autovermieter

Nachbarschaftsauto-Gründer und Geschäftsführer Christian Piepenbrock kommentierte die Stellungnahme des BAV wie folgt.

Unsere Autos sind keine Mietwagen. Das wissen unsere Nutzer. Der Autoverleiher ist dafür verantwortlich, dass sein privates Auto zugelassen, verkehrssicher, betriebsbereit und TÜV-geprüft ist. Ein Übergabeprotokoll dokumentiert den Fahrzeugzustand bei Übergabe

Unter anderem wurde ein Test-Fahrzeug über die Plattform von Nachbarschaftsauto angemietet, Piepenbrock äußerte sich auch zu diesem Vorfall.

Die Dame hat uns erklärt, dass ihr Auto vor erst einem Jahr problemlos durch den TÜV gekommen ist. Wenn ein Auto in Deutschland durch den TÜV kommt, ist es verkehrssicher. Eine andere Kontrollinstanz gibt es nicht. Auch der Bundesverband der Autovermieter hat uns keinen Vorschlag gemacht, wie die Sicherheit unserer Fahrzeuge anders kontrolliert werden sollte, als durch den TÜV

Auch wir haben uns bereits mit der Stellungnahme des BAV beschäftigt und hierzu einen entsprechenden Beitrag veröffentlicht. Die Argumentation weshalb ein privates Fahrzeug mit erfolgreich überstandener Hauptuntersuchung (HU) die Sicherheit auf Deutschlands Straßen gefährdet sobald es über eine Online-Plattform gelegentlich vermietet wird hat sich uns bis heute nicht erschlossen.

Auch Micheal Minis, Geschäftsführer des Plattform-Betreibers tamyca sieht dies ähnlich wie sein Kollege Piepenbrock.

Wir appellieren natürlich an die Sorgfalt unserer Mieter und Vermieter, aber unsere Autos erfüllen alle gewisse Auflagen bezüglich Alter, Laufleistung und TÜV, nach denen die Fahrzeuge nach deutschem Recht zunächst einmal verkehrssicher sind

Minis betont auch nochmals, dass alle Autos, die auf seiner Plattform angeboten werden, durch eine Zusatzversicherung vollkaskoversichert sind. Die Versicherung verlange ohnehin, dass die Autos verkehrssicher sind.

Für Minis und Piepenbrock handelt es sich bei der Stellungnahme des BAV um keine konstruktive Kritik bzw. einen gemeinsamen Dialog, es gehe vielmehr darum das Misstrauen gegenüber ihren Angeboten zu schüren.

Private oder gewerbliche Nutzung?

Doch der BAV bemängelt nicht nur die Sicherheit der Fahrzeuge, sondern wirft den Plattform-Betreibern auch vor seine Nutzer nicht ausreichend über gesetzliche Vorschriften zu informieren.

Die Vermietung auch von privaten Fahrzeugen unterliegt der Pflicht, diese Fahrzeuge in besonderer Weise als „Selbstfahrervermietfahrzeug“ zuzulassen. Das wissen die Betreiber der Börsen als Vermittler der Angebote. Doch wir haben bisher nicht wahrgenommen, dass die Börsen das den Vermietern entsprechend mitteilen, übrigens auch nicht den Mietern

Piepenbrock weist diese mangelhafte Mitglieder-Information zurück.

Nachbarschaftsauto ist eine Gemeinschaft in der Privatpersonen gelegentlich ihr privates Auto an Nachbarn verleihen – nur an Nachbarn ihrer Wahl und nur innerhalb der Nachbarschaftsauto-Community

Es handelt sich hierbei also nicht um ein Angebot dass jeder Autofahrer wahrnehmen kann, wie bei der klassischen Autovermietung, man muss sich vorher auf der Plattform registrieren und die Miete kommt auch nur dann zu Stande wenn der Vermieter der Anfrage zustimmt. Eine gewerbliche Nutzung der privaten Carsharing-Plattformen ist nicht erlaubt, sollte dies dennoch beobachtet geschehen, werden diese Nutzer von der Plattform ausgeschlossen laut Piepenbrock. Gleiches gilt auch für tamyca.

Wir haben Kriterien, die einen Vermieter als privat oder gewerblich einstufen. Sobald jemand gewerblich sein Auto vermietet, hat er selbstverständlich die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen

Wenn Ihr mehr über das private Carsharing erfahren wollt und wie das Ganze im Detail funktioniert, dann solltet Ihr hier vorbeischauen. Wir haben für euch auch einzelne Plattform-Betreiber in Deutschland unter die Lupe genommen.

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