Nicht alle Carsharer sind gleich

CarsharingBlog 13. März 2013 Kommentare deaktiviert für Nicht alle Carsharer sind gleich
Nicht alle Carsharer sind gleich

Vor allem für junge Menschen ist das Carsharing-Konzept attraktiv, doch ausgerechnet Fahranfänger können dieses häufig nicht uneingeschränkt nutzen bzw. müssen sich mit speziellen Auflagen bei der Versicherung oder der Fahrzeugauswahl herumplagen wie die Verbraucherzentrale NRW nun festgestellt hat.

Carsharing ist In, wie In hat der Bundesverband CarSharing (bcs) Ende Februar mit der Veröffentlichung aktueller Nutzerzahlen nochmals eindrucksvoll bewiesen. Vor allem bei jungen Menschen in Großstädten wird das Auto teilen immer populärer, doch ausgerechnet diese Zielgruppe wird von zahlreichen Anbietern diskriminiert.

Die Verbraucherzentrale NRW hat 14 Carsharing-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen sowie vier private Carsharing-Plattformen unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass  für Fahranfänger spezielle Auflagen bzw. Konditionen gelten. Zwei Carsharing-Anbieter schließen Fahranfänger sogar kategorisch aus, dort ist eine Anmeldung erst mit Erreichen des 20. bzw. 24 Lebensjahr möglich und/oder der Mieter muss bereits über einen bestimmten Zeitraum im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Immer hin, bei DriveNow können Personen, die ihren Führerschein erst kürzer als ein Jahr besitzen oder jünger als 20 Jahre sind, durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Fahrsicherheits- und Effizienztraining die sog. Reservierungs- und Nutzungsberechtigung erlangen.

Vor allem beim Thema Versicherung müssen Fahranfänger tiefer in die Tasche greifen, so ist die Selbstbeteiligung für unerfahrene Autofahrer im Schadensfall deutlich höher, bei manchen Anbietern muss sogar eine Zusatzversicherung abgeschlossen und/oder eine Kaution hinterlegt werden. Auch bei der Fahrzeugauswahl werden sie eingeschränkt und erhalten oftmals nur einen Kleinwagen.

Auch privates Carsharing bürgt Hürden für Fahranfänger

Doch nicht nur die kommerziellen Carsharing-Anbieter erlegen Fahranfängern besondere Bedingungen auf, auch beim privaten Carsharing müssen unerfahrene Autofahrer genau hinschauen. Bei den beiden großen privaten Carsharing-Plattformen Autonetzer und tamyca können sich Nutzer erst ab 23 Jahren ein Fahrzeug mieten und müssen seit mindestens drei Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

Unabhängig davon für welchen Carsharing-Anbieter sich Fahranfänger interessieren, einen Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten sie aufjedenfall werfen.

Wir haben für Euch mal eine kurze Übersicht mit den größten Carsharing-Anbietern und deren besonderen Bedingungen für Fahranfänger zusammengestellt:

Carsharing-Anbieter Carsharing-Art Bedingung/Einschränkung
cambio Carsharing stationsgebundendes Carsharing eingeschränkte Fahrzeugauswahl
DriveNow stationsunabhängiges Carsharing Mindestalter: 20 Jahre, seit mindestens einem Jahr in Besitz einer Fahrerlaubnis
Flinkster stationsgebundendes Carsharing eingeschränkte Fahrzeugauswahl, unter 25-jährige können ausschließlich die Klassen Mini, Klein, Sonder und Transporter buchen
car2go stationsunabhängiges Carsharing Seit mindestens einem Jahr in Besitz einer Fahrerlaubnis
Autonetzer privates Carsharing Mindestalter: 23 Jahre, seit mindestens drei Jahren in Besitz einer Fahrerlaubnis
tamyca privates Carsharing Mindestalter: 23 Jahre, seit mindestens drei Jahren in Besitz einer Fahrerlaubnis
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